Google vollzieht mit Analytics den Wechsel von Sessions zu Users

Auf dem heutigen Google Analytics Summit in Mountain View, Kalifornien, kündigt Google einen schlüssigen Wechsel in der Betrachtungsweise von Benutzerverhalten mit Google Analytics an. Neben zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen des Webanalyse-Tools liegt nun der Fokus auf der Betrachtung von Benutzern anstelle von Sitzungen.
Dazu bietet Google einen optionalen Parameter an, mit dem Benutzer identifiziert werden können. Beispielsweise kann der Betreiber einer Webseite nun die E-Mail Adresse von angemeldeten Benutzern an Analytics übermitteln. Analytics verbindet dann die einzelnen Sitzungen, geräteübergreifend, zu einer einzigen Sitzung.
Benutzerdefinierte Werte
Ergänzend können dem Benutzer nun auch benutzerdefinierte Werte zugeordnet werden. Beispielsweise kann das Geschlecht, das Alter oder andere Angaben in Google Analytics gespeichert werden.
Vorteile
Durch die benutzerzentrierte Betrachtungsweise wird es wesentlich einfacher, nachzuvollziehen, worauf eine Conversion (z.B. ein Kauf oder eine Buchung) zurückzuführen ist. Bislang hatte man beispielsweise bei einem Nutzer, der morgens auf seinem PC eine Werbung gesehen, und abends mit seinem iPad den Kauf getätigt hat, zwei voneinander unabhängige Besuche (Sessions). Mit dem neuen Parameter können diese nun zusammengeführt werden. Der Webseitenbetreiber muss dazu einfach eine ID übermitteln, durch die Google Analytics in der Lage ist, die Sessions zu verbinden. Das kann die E-Mail Adresse, die Kundennummer oder ein anderes, eindeutiges Merkmal sein. In Analytics sieht man nun, dass es zwei Besuche gab, aber nur ein Besucher, und dass der Kauf, der mit dem iPad ausgeführt wurde, auf eine Werbe-E-Mail zurückzuführen ist, die der Benutzer bei seinem ersten Besuch angeklickt hat.
Durch die benutzerdefinierten Werte sind auch Auswertungen nach Geschlecht, Alter, Bildung etc. möglich, sofern diese Daten an Analytics gesendet wurden.
Datenschutz
Ob diese Erweiterung in Deutschland eingesetzt werden kann, ist fraglich. Das Übermitteln einer ID, die einen Benutzer persönlich identifiziert, dürfte mit den deutschen Bundesdatenschutzgesetz nicht vereinbar sein. Darüber hinaus könnten mit der ID auch personenbezogene Daten übermittelt werden, was dem Datenschutzgesetz widerspricht. Möglicherweise kann eine anonymisierende Funktion dazu führen, dass diese Daten übermittelt, aber nicht mehr einem konkreten Benutzer zugeordnet werden können.
Google hält allerdings an seinen Nutzungsbedingungen fest, d.h. es ist nach wie vor nicht erlaubt, Daten, mit der eine Person identifizierbar ist, zu übermitteln. Dazu zählen Name, Adresse, öffentliche Benutzernamen, E-Mail Adressen. Damit kann zwar sitzungsübergreifend ein Zusammenhang zwischen dem ersten und den Folgebesuchen hergestellt werden, es ist aber nachträglich nicht möglich, festzustellen welcher spezielle Benutzer dies war.

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