Google Analytics in Deutschland endlich legal

Blieskastel / Mountain View, CA 14. September 2011
Jetzt ist es offiziell: Der Einsatz von Google Analytics in Deutschland ist legal und von den deutschen Datenschutzbehörden abgesegnet.
Warum wurde der Einsatz von Google Analytics überhaupt kritisiert? Die deutschen Datenschutzgesetze verbieten grundsätzlich die Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen: Zum einen die, ob es sich bei der Erhebung statistischer Daten durch Google Analytics um personenbezogene Daten handelt. Da durch Analytics keinerlei Daten des Benutzers (wie zum Beispiel Name, Geburtstagdatum etc), erhoben werden, war dies ohnehin fraglich. Allerdings betrachtete die Rechtssprechung die IP Adresse des Benutzers, welche an die Google Server übertragen wurde, als ein personenbezogenes Datum. Google könne, so die Datenschützer, mit Hilfe der IP Adresse Daten von verschiedenen Webseiten und Diensten zusammenführen, und dadurch persönliche Profile erstellen. Google hat ausdrücklich erklärt, dies nicht zu tun. Dennoch konnte dieser Umstand wegen der Datenspeicherung außerhalb von Deutschland nicht überprüft werden. Wenn nun also die IP Adresse eine Information ist, mit der man theoretisch einen Rückschluss auf den Benutzer ziehen könnte, dann muss es für den Benutzer zumindest möglich sein, der Datenerhebung zu widersprechen. Dies war seitens Google durch Browser-Addons bereits ermöglicht worden, wobei es diese Erweiterung nicht für alle Browser zur Verfügung stand.

Wie uns Google heute mitgeteilt hat, konnte nun eine Einigung erzielt werden, so dass die Nutzung von Google Analytics legal ist. Für Webseitenbetreiber gibt es lediglich eine Einschränkung:: Der Google Tracking Code muss die Option zur Anonymisierung von IP Adressen erhalten. Dadurch wird die IP Adresse des Benutzers verkürzt gespeichert. Google Analytics kann so weiterhin problemlos von Webseitenbetreibern verwendet werden. Lediglich die geografische Lokalisierung der Besucher wird ungenauer. Der Trackingcode erhält dazu die rot markierte Zeile:


<script type=“text/javascript“>
  var _gaq = _gaq || [];
  _gaq.push([‚_setAccount‘, ‚UA-XXXXXXX-X‘]);
  _gaq.push([‚_trackPageview‘]);
 
 _gaq.push([‚_gat._anonymizeIp‘]);
  (function() {
    var ga = document.createElement(‘script’); ga.type = ’text/javascript’; ga.async = true;
    ga.src = (‘https:’ == document.location.protocol ? ’https://ssl’ : ’http://www’) + ’.google-analytics.com/ga.js’;
    var s = document.getElementsByTagName(‘script’)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
  })();
</script>

Um einen rechtskonformen Einsatz von Google Analytics sicherzustellen, schreibt Google, dass deutsche Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, mit folgenden Schritten sicherstellen können, dass die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden:

  • Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
  • Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
  • Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
  • Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.
Für Fragen stehen wir Ihnen als Analytics Certified Partner gerne zur Verfügung.

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